Anmeldung zum Arbeitsdienst

Mitglieder des SVS müssen entsprechend der Arbeitsdienstordnung eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Die Menge der Arbeitsstunden ergibt sich aus der Art der Mitgliedschaft und des Bootsliegeplatzes.

Jedes Mitglied ist gehalten, sich selbständig um die Ableistung seines Arbeitsdienstes zu kümmern.

Die verbindliche Anmeldung zu verfügbaren Arbeitsdiensten erfolgt ausschließlich über das SEWOBE-Mitgliederportal.


SEWOBE-Passwort versenkt? Bitte kontaktiere die Geschäftsstelle.

Allgemeine Fragen zu den Arbeitsdiensten? Bitte kontaktiere das Ressort Gebäude & Gelände.